Wann verfällt der Entlastungsbetrag ?

Hier in dieser Rubrik gibt es "erste wichtige Fragen und Antworten" zur Alltags- und Haushaltshilfe und zum Teil auch zu Pflegethemen.
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michaelkoerbaecher
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Wann verfällt der Entlastungsbetrag ?

Beitrag von michaelkoerbaecher »

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-----> Wann verfällt der Entlastungsbetrag ?

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Jeden Monat erhält eine pflegebedürftige Person einen Entlastungsbetrag in Höhe von 131 € zu, zum Verbrauch.

Manche nutzen ihn monatlich, manche bei Bedarf und andere noch gar nicht.

Aber was passiert, wenn er nicht genutzt wird ?

Zunächst einmal ist es wichtig zu wissen, dass der monatliche Betrag sich bei der Pflegekasse anspart, wie bei einem Sparbuch.

Das ist sind dann aus dem Jahr 2025 1.572€ €.

Er verfällt - bei Nichtnutzung - am 30.06.26

Aber immer erst zum 30.06. des darauffolgenden Jahres !

Wer also in diesem Jahr das Geld noch nicht nutzen konnte, kann Leistungen bis Juni nächsten Jahres dafür erbringen lassen.

Dieses Entlastungsgeld kann genutzt werden um:

+ die Verpflegungskosten aus der Tagespflege zu bezahlen,

+ die Privatrechnung aus der Kurzzeitpflege für Verpflegung und Unterkunft erstatten zu lassen

+ für Betreuungsleistungen in der häuslichen Umgebung

Das Betreuungs- und Entlastungsgeld steht jedem automatisch von Pflegegrad 1-5 zu und muss nicht beantragt werden.

Dienstleister benötigen lediglich eine Abtretungserklärung für die Pflegekasse, damit sie direkt mit der Kasse abrechnen können, statt eine Privatrechnung auszustellen, die der Pflegebedürftige dann zur Erstattung bei der Pflegekasse einreicht.

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Quelle:

https://www.facebook.com/groups/1628980567693748

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Wer mag kann auch ein Freund dieser Facebookgruppe werden, in der es ebenfalls sehr gute Hinweise zu Pflege-Kassen-Themen gibt.

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