Sind Krankenhäuser dazu verpflichtet einen Wäscheservice anzubieten ?
Verfasst: So Jan 04, 2026 3:33 pm
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Frage:
-----> Sind Krankenhäuser dazu verpflichtet einen Wäscheservice anzubieten ?
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Antwort laut KI-Google-Suche:
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Ja, Krankenhäuser sind gesetzlich verpflichtet, einen professionellen Wäscheservice sicherzustellen, der strenge Hygienevorschriften einhält, um Infektionen zu verhindern und Personal zu schützen; dies wird durch das Infektionsschutzgesetz und Richtlinien des Robert Koch-Instituts (RKI) geregelt, die eine desinfizierende Aufbereitung von sämtlicher Wäsche vorschreiben, auch bei externer Auslagerung durch zertifizierte Dienstleister, die die RAL-RG 992/2 Norm erfüllen müssen.
-----> Rechtliche Grundlagen & Verpflichtungen
-----> Infektionsschutzgesetz (IfSG):
Verpflichtet Gesundheitseinrichtungen, Infektionen wirksam zu verhindern, was die sichere Aufbereitung von Textilien einschließt.
-----> RKI-Richtlinien:
Diese gelten als Stand der Wissenschaft und schreiben vor, dass Krankenhauswäsche so behandelt werden muss, dass Krankheitserreger zuverlässig abgetötet werden.
Sie betreffen die Trennung von Schmutz- und Reinwäsche sowie die Waschprozesse selbst.
-----> Technische Regel für Biologische Arbeitsstoffe (TRBA 250):
Schützt das Personal vor Infektionen beim Umgang mit potenziell kontaminierter Wäsche.
-----> Was bedeutet das für Krankenhäuser ?
-----> Eigene Wäscherei oder Outsourcing:
Krankenhäuser können eine eigene Wäscherei betreiben oder die Aufgabe an externe Dienstleister auslagern.
-----> Zertifizierung:
Bei Auslagerung müssen externe Wäschereien nachweisen, dass sie die Anforderungen für „sachgemäße Wäschepflege für Krankenhauswäsche“ erfüllen (z.B. durch das RAL-RG 992/2 Zeichen).
-----> Desinfizierende Wäsche:
Alle Wäschearten (Patientenwäsche, Berufskleidung) müssen desinfizierend gewaschen werden, auch wenn sie nicht sichtbar verschmutzt ist, um Keime zu eliminieren.
-----> Zusammenfassend:
Ein professioneller Wäscheservice ist keine optionale Leistung, sondern eine gesetzliche Pflicht zur Patientensicherheit und zum Arbeitsschutz
Frage:
-----> Sind Krankenhäuser dazu verpflichtet einen Wäscheservice anzubieten ?
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Antwort laut KI-Google-Suche:
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Ja, Krankenhäuser sind gesetzlich verpflichtet, einen professionellen Wäscheservice sicherzustellen, der strenge Hygienevorschriften einhält, um Infektionen zu verhindern und Personal zu schützen; dies wird durch das Infektionsschutzgesetz und Richtlinien des Robert Koch-Instituts (RKI) geregelt, die eine desinfizierende Aufbereitung von sämtlicher Wäsche vorschreiben, auch bei externer Auslagerung durch zertifizierte Dienstleister, die die RAL-RG 992/2 Norm erfüllen müssen.
-----> Rechtliche Grundlagen & Verpflichtungen
-----> Infektionsschutzgesetz (IfSG):
Verpflichtet Gesundheitseinrichtungen, Infektionen wirksam zu verhindern, was die sichere Aufbereitung von Textilien einschließt.
-----> RKI-Richtlinien:
Diese gelten als Stand der Wissenschaft und schreiben vor, dass Krankenhauswäsche so behandelt werden muss, dass Krankheitserreger zuverlässig abgetötet werden.
Sie betreffen die Trennung von Schmutz- und Reinwäsche sowie die Waschprozesse selbst.
-----> Technische Regel für Biologische Arbeitsstoffe (TRBA 250):
Schützt das Personal vor Infektionen beim Umgang mit potenziell kontaminierter Wäsche.
-----> Was bedeutet das für Krankenhäuser ?
-----> Eigene Wäscherei oder Outsourcing:
Krankenhäuser können eine eigene Wäscherei betreiben oder die Aufgabe an externe Dienstleister auslagern.
-----> Zertifizierung:
Bei Auslagerung müssen externe Wäschereien nachweisen, dass sie die Anforderungen für „sachgemäße Wäschepflege für Krankenhauswäsche“ erfüllen (z.B. durch das RAL-RG 992/2 Zeichen).
-----> Desinfizierende Wäsche:
Alle Wäschearten (Patientenwäsche, Berufskleidung) müssen desinfizierend gewaschen werden, auch wenn sie nicht sichtbar verschmutzt ist, um Keime zu eliminieren.
-----> Zusammenfassend:
Ein professioneller Wäscheservice ist keine optionale Leistung, sondern eine gesetzliche Pflicht zur Patientensicherheit und zum Arbeitsschutz