Wann übernimmt die Krankenkasse die Kosten für Taxis ?

Hier in dieser Rubrik gibt es "Hinweise zu den Befreiungskarten der Krankenkassen".
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michaelkoerbaecher
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Wann übernimmt die Krankenkasse die Kosten für Taxis ?

Beitrag von michaelkoerbaecher »

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-----> Wann übernimmt die Krankenkasse die Kosten für Taxis ?


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Um einen „Taxischein“ (Krankentransportschein) von der Krankenkasse zu bekommen, braucht man eine ärztliche Verordnung, die eine zwingende medizinische Notwendigkeit für die Fahrt (z.B. zu Dialyse, Chemo- oder Strahlentherapie, ambulante OP) nachweist, sowie oft einen Pflegegrad (meist 3, 4, 5) oder einen Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen (aG, BI, H).

Der Arzt muss bestätigen, dass die Fahrt medizinisch notwendig ist und man Hilfsmittel braucht oder eingeschränkt ist, da die Krankenkasse die Kosten nur übernimmt, wenn sie die Fahrt genehmigt, was vorher geschehen muss.

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----> Wichtige Voraussetzungen für die Kostenerstattung:

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-----> Ärztliche Verordnung (Muster 4):

Der Arzt stellt einen Transportschein aus, der die medizinische Notwendigkeit der Fahrt begründet.

-----> Medizinische Notwendigkeit:

Die Fahrt muss zwingend medizinisch erforderlich sein (z.B. zur Dialyse, onkologischen Behandlung, ambulanten Operation, Therapie).

-----> Pflegegrad oder Behinderung:

Pflegegrad 3, 4 oder 5:

Bei Pflegegrad 3 muss die "dauerhafte Mobilitätseinschränkung" ärztlich festgestellt werden.

Bei 4 und 5 ist die Chance höher.

-----> Schwerbehindertenausweis:

Mit den Merkzeichen „aG“ (außergewöhnliche Gehbehinderung), „BI“ (blinde Menschen) oder „H“ (hilflos).

-----> Vorherige Genehmigung:

Taxi-Fahrten benötigen meist eine vorherige Genehmigung der Krankenkasse.

-----> Kassenleistung:

Die Behandlung am Zielort muss eine Kassenleistung sein.

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-----> So beantragen Sie den Transportschein:

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-----> Arzt aufsuchen:

Besprechen Sie Ihre Mobilitätseinschränkung und die Notwendigkeit der Fahrt mit Ihrem Arzt.

-----> Verordnung ausstellen lassen:

Der Arzt füllt das Formular (Muster 4) aus, in dem er die medizinische Notwendigkeit bestätigt.

-----> Genehmigung einholen:

Schicken Sie die Verordnung an Ihre Krankenkasse, um die Kostenübernahme zu beantragen (oft muss die Genehmigung vor der Fahrt erfolgen).

-----> Kostenabrechnung:

Bei Bewilligung können Sie die Quittungen bei der Krankenkasse einreichen oder der Dienstleister rechnet direkt ab.

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